Informationen zu Pächter, Vereinsmitglied, Vereinsmitglied ohne Stimmrecht
1. Der im Pachtvertrag an erster Stelle genannte Pächter ist gleichzeitig ordentliches Vereinsmitglied und hat entsprechend unserem „Parzellenwahlrecht“ eine Stimme bei Wahlen/Entscheidungen in Mitgliederversammlungen.
2. Die im Pachtvertrag an zweiter Stelle genannte Person ist „Mitpächter“ und kann die Rechtsnachfolge des erstgenannten Pächters antreten. Sie ist kein Mitglied im Verein, bei Mitgliederversammlungen nicht stimmberechtigt und auch nicht über die Vereinsversicherungen abgesichert (z.B. bei Gemeinschaftsarbeit, Veranstaltungen)
3. Mitglied in unserem Verein kann jeder werden, der lt. Satzung dazu berechtigt ist (also auch der Mitpächter). Diese Person muss jedoch einen schriftlichen Antrag auf Aufnahme in den Verein stellen. Nach Bestätigung durch die Mitgliederversammlung ist diese Person „Mitglied ohne Stimmberechtigung“ und ist über unsere Vereinsversicherungen abgesichert und kann auch Funktionen im Verein übernehmen und wird von uns bei der Übernahme von in unserer Anlage freiwerdenden Parzellen nach den Möglichkeiten des Vorstands unterstützt. Die Mitgliedschaft ist beitragspflichtig.